Der Freistaat Bayern präsentiert sich mit einer landschaftlichen Idylle, die malerische Naturräume wie die Fränkische Alb, das Allgäu, den Odenwald, den Spessart, den Bayerischen Wald, das Donauried und die Alpen zu bieten hat. Menschen, die gerne in der Natur unterwegs sind und so beispielsweise ihre Freizeit mit Hund verbringen, finden in Bayern somit ein wahres Paradies vor.
Übersicht der kreisfreien Städte und Landkreise in Bayern:
Um die Kulisse Bayerns gemeinsam mit dem Vierbeiner genießen zu können, sollte dieser nicht nur fit und unternehmungsfreudig, sondern auch gut erzogen sein. Zahlreiche Hundeschulen und Hundetrainer in Bayern sind diesbezüglich die richtigen Anlaufstellen und bieten umfassende Unterstützung im Zuge der Hundeerziehung. Insbesondere in den Metropolregionen rund um München, Nürnberg, Augsburg, Ingolstadt, Regensburg, Passau, Würzburg, Bamberg, Erlangen, Fürth und Bayreuth lässt sich der richtige Hundetrainer finden.
Unabhängig davon, ob man im Stadtpark, im Wald oder in Feld und Flur mit dem Hund unterwegs ist, kann ein Hund ein angenehmer Begleiter sein. Die Liebe zum Hund ist unter den mehr als 13,1 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern Bayerns weit verbreitet. In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Hunde erheblich gestiegen und hat den Städten und Kommunen hohe Einnahmen im Bereich der Hundesteuer beschert.
Im Freistaat Bayern gibt es ein eigenes Landeshundegesetz, das sich vornehmlich sogenannten Kampfhunden und gefährlichen Hunden widmet. Die Haltung solcher Auflagen ist strenger geregelt und basiert auf der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit. In § 1 des Gesetzes werden Hunde verschiedenen Kategorien zugeordnet. Zunächst sind hier die folgenden Rassen zu nennen, die als Kampfhunde gelten:
Für die Rassen der ersten Kategorie gilt ein grundsätzliches Zuchtverbot in Bayern. Außerdem dürfen diese Hunde nur mit Erlaubnis gehalten werden.
Nachfolgend gibt es eine Übersicht über die Hunderassen der Kategorie 2, denen zwar ebenfalls eine Gefährlichkeit unterstellt wird, die aber widerlegt werden kann. Im Zuge eines Gutachtens, das als Wesenstest daherkommt, kann sich ein Sachverständiger einen Eindruck von dem Tier verschaffen und gegebenenfalls feststellen, dass die unterstellte Aggressivität und Gefährlichkeit nicht erkennbar ist. Dies gilt für die folgenden Hunderassen in Bayern:
Unabhängig von der jeweiligen Zugehörigkeit zu einer der benannten Rassen kann im Einzelfall eine Gefährlichkeit festgestellt werden. Aber nicht nur, um eine Einstufung als gefährlicher Hund und die damit verbundenen Auflagen zu verhindern, sollte man sehr darauf bedacht sein, seinen Hund gut zu erziehen. Hundetrainer in Bayern sind dabei gerne behilflich und unterrichten vor allem Menschen im Umgang mit ihren Hunden. So wird unerwünschtes Verhalten vermieden und ein guter Gehorsam geschaffen.
Eine allgemeine Leinenpflicht oder ein flächendeckender Maulkorbzwang existieren in Bayern nicht. Auf kommunaler Ebene können allerdings entsprechende Maßnahmen für große Hunde und Kampfhunde angeordnet werden. Zudem können im Einzelfall unabhängig von der Rasse und Größe entsprechende Anordnungen erlassen werden.
Hundehalter/innen in Bayern sollten im eigenen Interesse Zeit und Energie in die Hundeerziehung investieren, damit ihr Vierbeiner zu einem guten Begleiter wird und dem Ruf als bester Freund des Menschen gerecht wird. Neben dem Besuch einer Hundeschule oder Stunden bei einem Hundetrainer in Bayern kann es sich lohnen, den Hundeführerschein zu machen. Dieser ist in Bayern zwar nicht verpflichtend, doch Hundehalter/innen erhalten im Zuge dessen die Sachkunde zur Gefahrenvermeidung im Umgang mit Hunden.