Im äußersten Norden der Bundesrepublik Deutschland präsentiert sich Schleswig-Holstein als das Land zwischen den Meeren. Im Osten liegt die Ostsee und im Westen die Nordsee. An Küste mangelt es hier nicht, weshalb Schleswig-Holstein als populäres Ziel für innerdeutsche Reisen gilt. Der Urlaub mit Hund ist hier ein großes Thema, denn insbesondere in den zahlreichen Ferienhäusern und Ferienwohnungen in Schleswig-Holstein sind Hunde oftmals herzlich willkommen. Darüber hinaus haben die rund 2,9 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner von Schleswig-Holstein ohnehin ein Herz für Hunde und teilen ihr Leben vielfach mit einem entsprechenden Vierbeiner. Hundetrainer in Schleswig-Holstein können sich somit nicht über mangelnde Kundschaft beschweren.
Übersicht der kreisfreien Städte und Landkreise in Schleswig-Holstein:
Die Marsch, die hohe und niedere Geest und das Schleswig-Holsteinische Hügelland sind prägende Landschaften Schleswig-Holsteins, die Einheimische und Touristen gleichermaßen zu ausgedehnten Erkundungstouren einladen. Auch entlang der Eider, die der größte Fluss des Landes ist, sowie rund um den knapp 168 Meter hohen Bungsberg in der Holsteinischen Schweiz zeigt sich Schleswig-Holstein von seiner schönsten Seite. In dieser reizvollen Kulisse mit Hund unterwegs zu sein, erweist sich immer wieder als ganz besonderes Erlebnis.
In Schleswig-Holstein kann man Natur pur erleben, obgleich das Land auch ein paar bedeutende Städte besitzt. Hier sind unter anderem Kiel, Flensburg, Lübeck und Neumünster zu nennen. Die Städte sind überaus lebenswert und bieten eine gute Infrastruktur. Auch Hundehalter/innen profitieren davon und finden Hundeauslaufflächen, Hundeschulen, Hundevereine und Hundetrainer in Schleswig-Holstein vor.
Das Hundegesetz in Schleswig-Holstein regelt die Hundehaltung im Bundesland und dient vor allem der Gefahrenabwehr zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit. Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern führt Schleswig-Holstein aber keine Rasseliste und nimmt somit nicht automatisch bei bestimmten Hunderassen eine Gefährlichkeit an. Stattdessen werden nur auffällige Hunde gegebenenfalls als gefährlich eingestuft. Wurde der Hund nur ein einziges Mal auffällig, kann die Einstufung als gefährlicher Hund wieder zurückgenommen werden. Dazu muss der Hund den Wesenstest bestehen und begutachtet werden.
Unabhängig von einer etwaigen Gefährlichkeit sollten Hundehalter/innen in Schleswig-Holstein wissen, dass in einigen öffentlichen Bereichen Leinenpflicht bestehen kann. Weiterhin muss der Hund eine Kennzeichnung tragen. Verunreinigungen durch den Hund sind unverzüglich durch den Halter zu entsorgen. Darüber hinaus kann in bestimmten Einrichtungen ein Mitnahmeverbot für Hunde bestehen.
Wenn es beispielsweise darum geht, den Hund ohne Leine laufen lassen zu dürfen, ist in Schleswig-Holstein kein Hundeführerschein erforderlich. Von Gesetzes wegen gilt immer im innerstädtischen Bereich eine Leinenpflicht. Der Hundeführerschein hat aber dennoch auch in Schleswig-Holstein seine Daseinsberechtigung. In erster Linie geht es darum, den eigenen Hund und dessen Verhaltensweisen und Bedürfnisse besser zu verstehen. Indem man an Schulungen teilnimmt und schlussendlich den Hundeführerschein macht, eignet man sich betreffendes Fachwissen an und kann die eigene Hundehaltung dementsprechend optimieren. Dass mitunter eine Ermäßigung der Hundesteuer möglich ist, ist ein vielversprechender Bonus.
Wer aber einen gefährlichen Hund hält, muss einen Sachkundenachweis vorlegen können, denn ansonsten ist eine Haltung des Hundes nicht möglich. Für Halter/innen gefährlicher Hunde ist der Hundeführerschein in Schleswig-Holstein also doch Pflicht. Dabei müssen diese eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung absolvieren.